Notdienste der Hausarztpraxis Rentfort in Gladbeck

Hausarztpraxis Rentfort

Ärztlicher Bereitschaftsdienst


Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon: 116 117

Rettungsdienst bei lebensbedrohlichen Notfällen Telefon: 112

Rettungsdienst


Sollte es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall handeln, zögern Sie bitte nie, den Rettungsdienst unter der Nummer 112 zu konsultieren.

Hausärztliche Notfallpraxen


In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten unserer Praxis kontaktieren Sie bitte folgende Notfallpraxen:

Hausärztliche Notfallpraxis im St. Barbara Hospital in Gladbeck
Samstag, Sonntag und an Feitertagen von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Hausärztliche Notfallpraxis am Marienhospital in Bottrop
Montag, Dienstag von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 13.00 Uhr bis 08.00 Uhr

Notdienstapotheken


Die diensthabende Apotheke in Gladbeck, bei der Sie am Wochenende und nachts Ihre Medikamente erhalten, finden Sie unter www.aponet.de

Hausarztpraxis Rentfort
Gemeinschaftspraxis Rentfort in Gladbeck Hausarzt Praxis

Sprechzeiten


Möchten Sie einen Bereitschaftsarzt in seiner Gemeinschaftspraxis außerhalb der Sprechzeiten aufsuchen, wird Ihnen bei folgenden Anlaufstellen ein Ärztlicher Bereitschaftsdienst angeboten: Die Hausärztliche Notfallpraxis im St. Barbara Hospital in Gladbeck steht Ihnen am Wochenende und an Feiertagen von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr offen. Montag und Dienstag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr erreichen Sie die Hausärztliche Notfallpraxis am Marienhospital in Bottrop. Sollten Sie eine Hausarztpraxis konsultieren, kündigen Sie sich bitte telefonisch vorher an und schildern Sie Ihre Beschwerden.

Leichte und starke Beschwerden


Bei bekannten, chronischen oder leichten Beschwerden reicht oft auch ein Medikament aus. Unter www.aponet.de finden Sie eine nach Postleitzahl geordnete Übersicht aller Notdienstapotheken in Ihrer Region, also die, die momentan Bereitschaftsdienst haben. In Notdienstapotheken können Sie während des Bereitschaftsdienstes die üblichen frei verkäuflichen Produkte des Sortiments, wie beispielsweise Schmerzmittel oder Hustensaft, erstehen, müssen aber eine geringe Bereitschaftsgebühr zusätzlich zahlen. Sollten Sie unsicher sein, starke Beschwerden haben oder ein Leiden verspüren, das Ihnen bisher unbekannt ist und deren Ursache Sie nicht feststellen können, wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder den Rettungsdienst. Eine eigenständige Behandlung mit dem falschen Medikament aus einer der Notdienstapotheken kann gegebenenfalls schwerwiegende Folgen haben.

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